Natürliche Vielfalt statt genetischer Einfalt – gegen Gentechnik in unseren Lebensmitteln

Die EU-Kommission plant die Lockerung des europäischen Gentechnikrechts – mit dramatischen Auswirkungen: Der Wegfall von strengen Regularien öffnet die Tür für eine unkontrollierte Verbreitung von genmanipulierten Pflanzen und Lebensmitteln.

Allen sollte bewusst sein, dass durch eine Lockerung der Gesetzgebung die Zukunft des Ökolandbaus und damit der gesamten Bio-Branche auf dem Spiel steht! Es ist zu befürchten dass bestimmte Pflanzen, deren Erbgut durch neue gentechnische Verfahren wie beispielsweise CRISPR / Cas verändert wurden, in Zukunft nicht mehr unter das Gentechnikrecht fallen (siehe Resolution der Mitgliederversammlung des Bundesverbands Naturkost Naturwaren e. V. (BNN) vom 25.05.2023). Dies würde bedeuten, dass es keine unabhängige Risikobewertung mehr gibt, die Pflanzen und ihre Produkte nicht mehr als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden müssen und somit auch für Hersteller*innen und Händler*innen von Bio-Lebensmitteln nicht mehr erkennbar sind. Auch die Verbraucher* innen hätten kein Wahlrecht mehr und somit keine Möglichkeit, sich gegen gentechnisch veränderte Lebensmittel und Alltagsprodukte zu entscheiden.

Ökolandbau in Gefahr

Gemäß dem aktuellen Entwurf der EU-Kommission sollen die neuen gentechnischen Verfahren für Bio zwar weiterhin verboten bleiben, Regularien, wie Vorsorgeprinzip, Risikoprüfung, Rückverfolgbarkeit, Transparenz und Kennzeichnungspflicht stehen allerdings vor dem Aus. Auch Bio-Landwirt*innen stünden vor ungelösten Problemen: Wie sollen sie die eigenen Felder und Produktionsstätten vor Kontamination durch verwehte gentechnisch veränderte Samen schützen? Der Ökolandbau ist das einzige funktionierende System für eine nachhaltige Land- und Lebensmittelwirtschaft; die Gesellschaft braucht den Ökolandbau – für Umweltschutz, Biodiversität und Klimaschutz!

Forderung nach Schutz

Die BNN-Mitglieder stehen für eine ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft, die Klima, Wasser, Artenvielfalt und Böden schützt. Sie fördern regionale Handelsnetzwerke, die resiliente Versorgungsstrukturen mit ökologisch nachhaltigen Lebensmitteln und Alltagsprodukten stärken. Sie fühlen sich verpflichtet, höchste Standards bei der Erzeugung und bei der Verarbeitung von Lebensmitteln und Naturwaren zu gewährleisten. Der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlage und der planetaren Grenzen steht im Zentrum ihres wirtschaftlichen Handelns. Damit Bio-Unternehmen aus Herstellung und Handel weiterhin sicherstellen können, dass sie keine gentechnisch veränderte Ware verarbeiten und handeln brauchen sie die passenden Rahmenbedingungen: Ohne Kennzeichnungspflicht und Analysemethoden geht es nicht. Als Mitglied im BNN schließen wir von ebl-naturkost uns ausdrücklich der Forderung an, neue gentechnische Verfahren strikt gemäß der geltenden EU-Gesetzgebung zu regulieren.

Wir haben für Sie die Forderungen der gemeinsamen Resolution zusammengefasst, mit der der BNN noch einmal deutlich Position gegen eine Deregulierung des Gentechnikrechts bezieht.

Die Mitgliedsunternehmen des BNN fordern,

  • auch die neuen gentechnischen Verfahren (z. B. CRISPR/Cas) gemäß der geltenden EU-Gesetzgebung zur Freisetzung, Verwendung und zum Import gentechnisch veränderter Organismen (GVO) weiterhin zu regulieren.
  • eine der Genehmigung von GVO vorausgehende, transparente und unabhängige Risikoanalyse und Bewertung sowie ein langfristiges Monitoring. Dies ist notwendig, um im Sinne des Vorsorgeprinzips negative Auswirkungen auf Umwelt, Biodiversität und Gesundheit erkennen und verhindern zu können.
  • die Sicherstellung der Wahlfreiheit von Verbraucher*innen, Bäuerinnen und Bauern, Verarbeiter*innen und Händler*innen. Dies ist nur durch eine eindeutige Kennzeichnung aller, mit Hilfe von Gentechnik erzeugten Rohstoffen und Produkten möglich.
  • eine Verpflichtung von Inverkehrbringern gentechnisch veränderter Sorten, Nachweisverfahren zu entwickeln, um eine Anwendung gentechnischer Verfahren eindeutig im Organismus bzw. Produkt erkennen, kennzeichnen und rückverfolgen zu können. Auch die Rückholbarkeit muss Zulassungsvoraussetzung bleiben.
  • eine gesetzlich verankerte Haftung gemäß dem Verursacherprinzip für Schäden, die durch gentechnisch veränderte Organismen entstehen. Dies gilt u. a. für die Kontamination ökologisch bewirtschafteter Flächen, Auswirkungen auf Ökosysteme, Nutz- und Wildtiere sowie die menschliche Gesundheit.
  • EU, Bund und Länder müssen mehr Forschung zu Umwelt-, Biodiversitäts- und Gesundheitsrisiken neuer GVO, zu ihren sozioökonomischen Auswirkungen sowie zur Entwicklung genereller Nachweisverfahren fördern.
  • mehr staatliche Fördermittel für die ökologische Pflanzenzucht.

Die vollständige Resolution finden Sie unter:
https://n-bnn.de/positionen/artikel/resolution-natuerlichevielfalt-statt-genetischer-einfalt-keine-gentechnik-in-unseren-lebensmitteln

Helfen Sie mit – Ihre Stimme zählt!

Noch ist nichts entschieden. Der Entwurf der EU-Kommission muss vom Europa-Parlament und dem Rat verabschiedet werden. Mit Ihrer Stimme können Sie dazu beitragen, dass der aktuelle Gesetzesentwurf überarbeitet wird. Schreiben Sie Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir direkt: Nutzen Sie dazu die in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e. V. AbL und dem BNN entstandenen Postkarten. Die Postkarten mit dem Titel „Stellen Sie die Weichen für: GENTECHNIK-FREIHEIT IN EUROPA“ liegen in Ihren ebl-Märkten aus.

 

Autoren: BNN und ebl-Redaktion