Geprüftes Sortiment – 100 % konsequent

Leider sind nicht alle Produkte, die in Bio-Fachgeschäften verkauft werden, auch durch die EU-Öko-Verordnung erfasst. Damit sich Kund*innen bei Bio-Fachgeschäften darauf verlassen können, dass ausschließlich Produkte in hoher Qualität und Nachhaltigkeit angeboten werden, gibt es seit 1999 die Sortimentsrichtlinien für den Naturkostfachhandel.

Die EU-Öko-Verordnung erfasst leider nicht alle Warengruppen, die wir im Bio-Markt einkaufen können. So sind beispielsweise Fisch und Meeresfrüchte aus Wildfang, Erzeugnisse der Jagd und Naturwaren sowie Kosmetik und Wasch- und Putzmittel hier nicht geregelt. Die Sortimentsrichtlinien für den Naturkostfachhandel des Bundesverbands Naturkost Naturwaren, kurz BNN, schließen diese Lücke im System. Grundgedanke für die Sortimentsrichtlinien ist der Anspruch, über alle Stufen der Wertschöpfungskette das höchstmögliche Maß an Nachhaltigkeit und Transparenz zu erreichen. Gemeinsam mit Naturkost Süd e. V. entwickelt der BNN diese Richtlinien kontinuierlich weiter.

Bio-Fachgeschäfte im BNN und Naturkost Süd e. V. verpflichten sich, ihr Sortiment an den Richtlinien auszurichten und alle zwei Jahre von unabhängigen und qualifizierten Expert*innen prüfen zu lassen. Auch ebl-naturkost ist an der Entwicklung dieser Richtlinien beteiligt. Für Einzelhändler*innen entfällt so mühsames Prüfen der Qualität einzelner Artikel und Ihnen als Kund*innen gibt es die Gewissheit, dass auch für solche Artikel klare Richtlinien in Sachen Bio vorgegeben sind. Das heißt zum Beispiel, dass Lebensmittel keine gentechnisch veränderten Organismen enthalten bzw. mit Hilfe solcher erzeugt wurden und Wasch- und Putzmittel auf Inhaltsstoffe aus Erdöl verzichten. Die Erzeugung und Verarbeitung aller Produkte erfolgt umweltschonend und naturnah. Das gilt selbstverständlich auch für alle anderen Produkte. Ein Leitfaden für Serviceverpackungen hilft den Mitgliedsorganisationen bei der Förderung von Mehrweglösungen für den Fachhandel. So will die Richtlinie beispielsweise einen Beitrag zum Schutz der von Überfischung bedrohten Wildfischbestände leisten, denn Fisch aus Wildfang ist im Gegensatz zu Fisch aus Aquakulturen nicht durch die EU-Öko-Verordnung geregelt. So müssen Produkte hier nachweisen, dass Fischart und geografische Herkunft des Fangs als vertretbar eingestuft sind. Darüber hinaus muss eine unabhängige Kontroll- oder Zertifizierungseinrichtung Fang, Gewinnung und Herstellung gemäß den definierten Anforderungen bestätigen.

Für Kathrin Jäckel, Geschäftsführerin des BNN, sind die Sortimentsrichtlinien ein wichtiger Lotse beim Einkauf: „Für die Kund*innen des Fachhandels bietet die Sortimentsrichtlinie eine einzigartige und zugleich einfache Orientierungshilfe bei der Suche nach einem verbindlichen und konsequent ökologischen Angebot im Fachhandel. Die Sortimentsrichtlinien garantieren höchste Qualität. Denn die Produkte und Marken im zertifizierten Fachhandel erfüllen weit mehr als nur die gesetzlichen Anforderungen. Die Sortimentsrichtlinien sind auch stetiger Innovationstreiber. Denn sie dienen auch in der Weiterentwicklung von Produkten als Orientierung. Das sichert auch für die Zukunft die besondere Qualität unserer Produkte.

Neben der Entwicklung der Sortimentsrichtlinien ist der BNN auch ein wichtiges Sprachrohr für die Interessen der Naturkostbranche auf politischer und wirtschaftlicher Ebene. So hat sich der BNN jüngst für eine Anpassung des Nutri-Score stark gemacht. Die Kennzeichnung soll uns ermöglichen, den Nährwert von Lebensmitteln einer Produktkategorie auf einen Blick zu vergleichen und so für mehr Orientierung am Einkaufsregal sorgen. Prinzipiell eine gute Idee, aber leider ist hier in der Umsetzung einiges schiefgelaufen. So schneidet laut Hans Kaufmann, Leiter Kommunikation beim BNN, beispielsweise eine Cola-Light mit Zuckerersatzstoffen derzeit beim Nutri-Score besser ab als ein (Bio-)Apfelsaft.

Bio-Lebensmittel werden durch den Nutri-Score bisher benachteiligt. Hochwertige Inhaltsstoffe wie mehrfach ungesättigte Fettsäuren, ein hoher Ballaststoffgehalt und sekundäre Pflanzenstoffe werden in der Bewertung bestimmter Produktgruppen gar nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt, obwohl sie ein ganz wesentlicher Bestandteil gesunder und ausgewogener Ernährung sind. Mit seinen Verbesserungsvorschlägen setzt sich der BNN dafür ein, dass der Nutri-Score entsprechend überarbeitet wird, um Verbraucher*innen eine echte Chance für eine gesundheitsbewusste Kaufentscheidung zu ermöglichen.

Freier Autor: Frank Braun